Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Jahresbeitrag beträgt 87 Euro je Haushalt und wird kalenderjährlich im Voraus bezahlt, am besten im bequemen Einzugsverfahren.

Bei Erwerb der Mitgliedschaft sind eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 Euro zu zahlen. Der Beitrag wird ermäßigt auf 66 Euro jährlich, und zwar dann, wenn das Mitglied Wohngeld in Höhe von mind. 35 Euro monatlich erhält bzw. ein ALG-2-Bescheid vorliegt. Eine Wohngeldbewilligung bzw. ein ALG-2 Bescheid sind unaufgefordert vorzulegen, da ansonsten der Normalbeitrag zu zahlen ist. Den Beitrag können Sie bequem abbuchen lassen. Eine Einzugsermächtigung finden Sie bei den Beitrittsunterlagen.

Haben Sie den Beitrag für die Mitgliedschaft entrichtet, stehen Ihnen unsere Juristen kostenfrei mit Rat und Tat zur Verfügung, sooft Sie Informationen wünschen oder unsere Hilfe brauchen.